In den Sommerferien findet keine Spätsprechstunde statt; die Praxis schließt um 17.00 Uhr!

Urlaub 19.08.-06.09.2024

In der Zeit vom 19.08.2024 bis zum 06.09.2024  ist die Praxis geschlossen.

Vetreten werden wir von Fr. Dr. Schulte, Behringstr. 11, Tel. 711929. Bitte denken Sie an die Versicherungskarte.

Corona-Impfung/Grippe-Impfung

Alle Patienten ab 60 Jahren oder mit einer chronischen Erkrankung können erneut gegen Corona geimpft werden, sofern die letzte Impfung/Erkrankung länger als ein Jahr zurück liegt. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Die Grippe-Impfungen starten ab Ende Oktober/Anfang November, damit Sie im Januar und Februar, wenn die Hochzeit der Grippe ist, noch ausreichend geschützt sind. Für die Grippeimpfung benötigen Sie keinen Termin, wir impfen während der Sprechstundenzeiten.

Rezeptvorbestellung per Mail oder Kontaktformular

Rezeptvorbestellungen per Mail, Kontaktformular oder per Telefon sind nur möglich, wenn auch die Krankenversicherungskarte schon eingelesen worden ist.

Anfragen, bei denen die Karte noch nicht vorliegt, können nicht bearbeitet werden.

Corona-Virus

Liebe Patienten,
aufgrund der aktuellen Corona Erkrankungen möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:


  • falls Sie den Verdacht haben, an dem Corona-Virus erkrankt zu sein, melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis an, damit wir entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Kommen Sie nicht unangemeldet vorbei!


  • bei Grippe-, oder Erkältungssymptomen,  oder HUSTEN melden Sie sich bitte ebenfalls telefonisch und Dr. Mehler wird entsprechende Maßnahmen, wie Rezepte oder AU´s telefonisch mit Ihnen besprechen.


Änderung Check Up 35

Laut Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten ergibt sich folgende gravierende Änderung:

  • Versicherte haben ab Vollendung des 35. Lebensjahres alle drei Jahre Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung. Wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden zwei Kalenderjahren, keine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen.
  • Versicherte haben ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung 


Für Versicherte, die im Hausärzteprogramm eingeschrieben sind, ändert sich nichts. Hier kann, wie bisher, alle 2 Jahre die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen werden.

Möchten Sie weiterhin regelmäßig eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, müssen wir diese nach GOÄ 29 mit 43,60€ berechnen.   

Hausarztverträge

Die Hausarzt-Praxis zur Schaltstelle im Gesundheitssystem auszubauen, ist Ziel der Hausarzt-Verträge, die die Krankenkassen laut Gesetz anbieten müssen. Für Versicherte, die mitmachen, ist ihr Hausarzt dann stets erster Anlaufpunkt. Er überweist an die Fachärzte, bei ihm laufen die Berichte über Befunde, Therapien und verordnete Medikamente zusammen.

Hausarztmodell: Vorteile für den Patienten
Für die Patienten hat das Hausarztmodell auch einige praktische Vorteile, die sich im Detail von Kasse zu Kasse unterscheiden. Sie haben Anspruch auf eine Extra-Sprechstunde für Berufstätige, zudem gibt es alle 2 Jahreeinen Gesundheits-Check-up. Verschreibt der Hausarzt rabattierte Medikamente, entfällt oft die Rezeptgebühr. Disease-Management-Programme (DMP) für Patienten mit chronischen Erkrankungen können seit April 2014 in den Hausarzt-Vertrag integriert werden.

Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich, regelmäßig Weiterbildungen zu besuchen und nach den aktuellen ärztlichen Leitlinien zu behandeln. Sie sorgen für die Dokumentation aller Patienten-Daten und müssen das IT-System in ihrer Praxis umstellen, weil die Honorare für Hausarztmodell-Teilnehmer über die Hausarztverbände und nicht wie üblich über die kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgerechnet werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an!